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Flüssigboden
Ein Flüssigboden ist ein genormter Füllstoff, welcher seinen Einsatzort zumeist dort vorfindet, wo das Füllen und Abdichten von Rohren beabsichtigt wird. Dieser Flüssigboden härtet nach einer vom jeweiligen Hersteller vorgegebenen Zeit aus. Der Einsatz eines Flüssigbodens erspart Arbeitszeit und Baukosten. Alleine diese Faktoren machen den Flüssigboden unersetzlich. In der Praxis zeichnet sich ein Flüssigboden durch seine markanten Eigenschaften aus. Ein großer Vorteil ist, dass der Flüssigboden in noch flüssiger Gestalt jedweden Hohlraum erreicht und somit eine restlos aushärtende Masse erzeugt, welche keine Löcher in sich birgt. Das Recycling des Aushubmaterials, welches somit Flüssigboden als wiederverwertet wird , ist eine ebenso wertvolle Eigenschaft. Hier entfallen teure Abtransportskosten und auch eine Deponie muss nicht in Anspruch genommen werden. Die üblichen Lärmbelästigungen und schädlichen Feinstaubausscheidungen eines Abtransportes per Schwertransport bleiben somit der Umwelt erspart.
Bei allem gilt aber: Der Bodenschutz, die Altlastverordnung sowie das Abfallgesetz sind im Umgang mit dem Flüssigboden strengstens zu beachten. Der Umweltschutz wird hier groß geschrieben.
Präventiv ist zu prüfen, in welchem Verhältnis sich das Grundwasser zum Flüssigboden verhält. Hier darf es zu keiner Belastung des natürlichen Erdreichs und/oder einer Verschmutzung des Grundwassers kommen. Ist der Flüssigboden ausgehärtet, so muss er noch immer lösbar bleiben, so dass auch ein Saugbagger sich dem Boden annehmen kann. Auch das Bearbeiten mit einem Spaten oder sonstigen händischen Werkzeugen muss gewährleistet bleiben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Flüssigboden im flüssigen Zustand nicht unkontrolliert in z.B. Kanalöffnungen oder dergleichen abgeschüttet werden darf.
Für Informationen zur Herstellung von Flüssigboden mit dem Sternsieb 3-mtbc klicken Sie bitte hier
Bei allem gilt aber: Der Bodenschutz, die Altlastverordnung sowie das Abfallgesetz sind im Umgang mit dem Flüssigboden strengstens zu beachten. Der Umweltschutz wird hier groß geschrieben.
Präventiv ist zu prüfen, in welchem Verhältnis sich das Grundwasser zum Flüssigboden verhält. Hier darf es zu keiner Belastung des natürlichen Erdreichs und/oder einer Verschmutzung des Grundwassers kommen. Ist der Flüssigboden ausgehärtet, so muss er noch immer lösbar bleiben, so dass auch ein Saugbagger sich dem Boden annehmen kann. Auch das Bearbeiten mit einem Spaten oder sonstigen händischen Werkzeugen muss gewährleistet bleiben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Flüssigboden im flüssigen Zustand nicht unkontrolliert in z.B. Kanalöffnungen oder dergleichen abgeschüttet werden darf.
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