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Überkorn
Bei der Aufbereitung von Rohstoffen fallen verschiedene Materialien an. Diese werden während des Prozesses der Aufbereitung mittels Sieben nach Korngröße getrennt.
Die Körner, die größer sind als die zuvor definierte Korngröße bezeichnet man als Überkorn. Die Reinheit der einzelnen Korngruppen schreibt laut DIN 4226 Teil 1 und 2 vor, dass nur eine geringe Menge an Überkorn beziehungsweise Unterkorn in der jeweiligen Korngruppe enthalten sein darf. Die DIN begrenzt diese Menge auf 10, maximal 15 Prozent.
Die Reinheit der einzelnen Rohstoffe ist ausschlaggebend für den weiteren Verarbeitungsprozess. Insbesondere bei der Verhüttung und Verarbeitung von sehr feinen Korngrößen macht sich der Anteil von größeren Kornbestandteilen negativ bemerkbar. Hier wird deshalb besonders auf einen niedrigen Prozentsatz anderer Korngrößen Wert gelegt.
Die Körner, die größer sind als die zuvor definierte Korngröße bezeichnet man als Überkorn. Die Reinheit der einzelnen Korngruppen schreibt laut DIN 4226 Teil 1 und 2 vor, dass nur eine geringe Menge an Überkorn beziehungsweise Unterkorn in der jeweiligen Korngruppe enthalten sein darf. Die DIN begrenzt diese Menge auf 10, maximal 15 Prozent.
Die Reinheit der einzelnen Rohstoffe ist ausschlaggebend für den weiteren Verarbeitungsprozess. Insbesondere bei der Verhüttung und Verarbeitung von sehr feinen Korngrößen macht sich der Anteil von größeren Kornbestandteilen negativ bemerkbar. Hier wird deshalb besonders auf einen niedrigen Prozentsatz anderer Korngrößen Wert gelegt.

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