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Baumischabfall
Baumischabfall fällt bei unterschiedlichsten Baumaßnahmen aber auch bei Abbrucharbeiten an. Hierbei handelt es sich um ein Gemisch verschiedener Stoffe. Eine eindeutige Trennung nach Material ist folglich nicht möglich. Unter Baumischabfall versteht man in der Regel Abfälle wie Tapetenreste, Dachpappe und Isolierfolie. Doch auch metallische Gegenstände können darunter fallen. Dies sind zum Beispiel Heizkörper oder Träger. Auch Glas, Kabel, Holz und Gipsplatten gehören zum Begriff Baumischabfall. Nicht zuletzt sind Materialien wie Gummi oder Kunststoffe auch unter Baumischabfall zu rechnen.
Zu beachten ist, dass umwelt- und gesundheitsschädliche Materialien nicht als Baumischabfall entsorgt werden dürfen. Hierzu zählen beispielsweise Asbest, Dämmstoffe und teerhaltige Substanzen.
Zu beachten ist, dass umwelt- und gesundheitsschädliche Materialien nicht als Baumischabfall entsorgt werden dürfen. Hierzu zählen beispielsweise Asbest, Dämmstoffe und teerhaltige Substanzen.

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