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Abfallverwertung

Die Abfallverwertung zählt nach der Abfallvermeidung zu den wichtigsten Punkten des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes.
Auf Grund dieses Gesetzes sind die Hauseigentümer bzw. die Wohnungsbenutzer gehalten, den anfallenden Abfall bereits im Vorfeld getrennt zu sortieren, damit wieder verwertbare Materialien schon vorab ersichtlich sind.
Dank verschiedener Verfahren und Techniken gibt es heutzutage Möglichkeiten, etliche Stoffe in das Recyclingverfahren einzubinden.

Selbst im Maschinenbau gibt es reichlich Materialien, welche der Wiederverwertung zugeführt werden können. Da sind beispielweise die gesamten Blechabfälle, welche in einem späteren Recyclingverfahren eingeschmolzen werden und anschließend in der Stahlindustrie wieder Verwendung haben. Das gleiche Prinzip ist bei den Kupferabfällen möglich. Nach dem Einschmelzen werden wieder neue Kupferstränge entstehen.